Carnet de passage
Das Carnet de passage ist ein Grenzdokument, das in verschiedenen Ländern Afrikas (auch Asien, Australien u.a.) für im Ausland zugelassene Fahrzeuge verbindlich vorgeschrieben ist. Ohne Carnet ist somit eine Einreise mit dem eigenen Fahrzeug in manche Staaten nicht möglich (z.B Südafrikanische Zollunion, Ägypten). Das Dokument ist insgesamt ein Jahr gültig und erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Kfz.
Das Carnet de passage wird von Automobilclubs (z.B. ADAC) im Namen des Dachverbands FIA (Federation Internationale de l'Automobile) / AIT (Alliance Internationale de Tourisme) gegen Gebühr und Hinterlage einer Kaution ausgestellt. Die Kaution dient als Zollsicherheit für mögliche Forderungen der Zollbehörden in den bereisten Ländern, z.B. falls man sein Fahrzeug unverzollt im Land hinterlassen sollte.
Die Ausstellungsgebühren betragen beim ADAC für Nicht-Mitglieder 250 Euro, für Mitglieder 150 Euro. Die Bürgschaftshöhe staffelt sich nach dem Fahrzeugzeitwert und beträgt zwischen 1500 und 40.000 Euro.
Nähere Informationen erteilt der ADAC:Abteilung Grenzverkehr, Am Westpark 8, 81373 München, Tel. 089/76766334
Hinweise zur Beantragung und Benutzung, Bürgschaftssummen des ADAC
